Die Verbandsstruktur der Arbeiterwohlfahrt in Deutschland
Die Arbeiterwohlfahrt gliedert sich in Ortsvereine, Stadtverbände, Kreisverbände, Bezirksverbände, Landesverbände bzw. Landesarbeitsgemeinschaften und den Bundesverband.
Orts- und Stadtverbände
Die in einer Gemeinde oder in einem Stadtteil wohnenden Arbeiterwohlfahrtsmitglieder bilden einen Ortsverein.
Organe des Ortsvereins sind jeweils:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
Vereinigungen mit sozialen Aufgaben, deren Tätigkeit sich auf den Ortsbereich beschränkt, können sich als korporative Mitglieder der Arbeiterwohlfahrt anschließen.
Die Kreisverbände
Die Ortsvereine und Stadtverbände eines Kreises bilden den Kreisverband. Die Organe des Kreisverbandes sind:
- die Kreiskonferenz
- der Kreisausschuss
- der Kreisvorstand
Die Kreiskonferenz wird gebildet aus:
- den Mitgliedern des Kreisvorstandes
- den in den Mitgliederversammlungen der Ortsvereine gewählten Delegierten, wobei die Anzahl der auf die Ortsvereine entfallenden Delegierten nach der Zahl der Mitglieder festgesetzt ist
- Beauftragten der korporativen Mitglieder, die beratend teilnehmen
Der Kreisausschuss setzt sich aus dem Kreisvorstand, den Vorsitzenden der zum Kreisverband gehörenden Stadtverbände und den Vorsitzenden der Ortsvereine bzw. deren Stellvertretern zusammen. Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Kassierer, dem Schriftführer und den Beisitzern.
Der AWO-Unterbezirk
Im Kreis Unna ist überdies ein Unterbezirk der Arbeiterwohlfahrt entstanden. Mitglieder des Unterbezirkes sind der Kreisverband Unna und alle Ortsvereine im Kreis Unna.
Im Unterbezirk werden vornehmlich die wirtschaftlichen Betätigungen der AWO gebündelt. Organe des Unterbezirkes sind:
- die Unterbezirkskonferenz
- der Unterbezirksausschuss
- der Unterbezirksvorstand
Die Bezirksverbände
Die den Kreisverbänden übergeordneten Verbandsgliederungen sind die Bezirksverbände. Die Bezirksverbände sind die Zusammenfassung der Kreisverbände ihres Bereiches. Die Landesgliederungen werden von den Bezirksverbänden eines Bundeslandes gebildet. Ihre Organisationsform richtet sich nach den Gegebenheiten des einzelnen Landes.
Der Bundesverband
Der Bundesverband ist die Zusammenfassung aller Bezirks- und Landesverbände der Arbeiterwohlfahrt. Er vertritt die Arbeiterwohlfahrt auf Bundesebene.
Seine Organe sind:
- die Bundeskonferenz, sie ist das höchste Organ der Arbeiterwohlfahrt und wird gebildet aus den Mitgliedern des Bundesvorstandes und den von den Bezirkskonferenzen gewählten Delegierten.
- das Bundespräsidium, es setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Schatzmeister und 9 Beisitzern, es beruft einen Vorstand, der beratend an den Sitzungen des Vorstandes teilnimmt.
- der Bundesausschuss, er wird gebildet aus dem Bundesvorstand und je einem Vertreter der Bezirks- und Landesverbände, er beschließt über Angelegenheiten, die für den Gesamtverband bindend sind, insbesondere über Maßnahmen zur Wahrung der Einheitlichkeit, Tariffragen, Richtlinien, Mustersatzungen, Ordnungsverfahren etc.